Young Solutions AG
Albisriederstrasse 243c
CH-8047 Zürich
Tel.: +41 44 865 33 33
Fax: +41 44 865 33 37
Mail: info@youngsolutions.ch
Öffnungszeiten:
Mo – Fr: 07:00 – 17:30
Young Solutions AG
Falkenplatz 3
CH-3012 Bern
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Liefer- und Dienstleistungsverträge enden ohne weiteres mit ihrer ordnungsgemässen Erfüllung. Bei wiederkehrenden Leistungen verlängern sie sich stillschweigend um eine weitere Vertragsperiode, sofern keine schriftliche Kündigung 3 Monate vor Ablauf der Vertragsdauer erfolgt.
Young Solutions AG kann die Leistungen entweder selber erbringen oder auf eigene Kosten durch Dritte erbringen lassen.
Terminangaben für Lieferung, Installation und Inbetriebnahme sind in der Regel Richtwerte.
Young Solutions AG erfüllt die geschuldete Leistung durch Übergabe des Produktes oder des Arbeitsresultates.
Falls ein Abnahmeverfahren vereinbart wird, ist über jede Abnahme ein von beiden Vertragspartnern unterzeichnetes Abnahmeprotokoll zu erstellen. Leistungen gelten ohne Abnahmeprotokoll als abgenommen, wenn eine Abnahme nicht innert 30 Tagen nach dem vereinbarten Datum bzw. nach der Übergabe erfolgt bzw. wenn der Kunde die Leistung produktiv einsetzt.
Nimmt der Kunde die vertraglich angebotene Leistung nicht an, kann Young Solutions AG zusätzlich zu den in Art. 91 ff. OR vorgesehenen Massnahmen Schadenersatz für die entfallenden zukünftigen Leistungen verlangen. Dieser beträgt 50% des Vertragswertes der noch nicht erbrachten Leistungen. Beim Verzug von Young Solutions AG bzw. beim Zahlungsverzug des Kunden gelten Art. 102 und 107 ff. OR.?
Sämtliche Preisangaben verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und allfälliger weiterer Abgaben.
Die Preise für wiederkehrende Leistungen werden regelmässig im Voraus fakturiert und periodisch, unter Einhaltung einer Mitteilungsfrist von drei Monaten, der Kostenentwicklung angepasst.
Rechnungen von Young Solutions AG sind innert der vereinbarten Zahlungsfrist nach Rechnungstellung ohne Abzug zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde ohne weiteres in Verzug.
Für die Entschädigung der Reisezeit berechnet Young Solutions AG eine Pauschale, die sowohl die aufgewendete Zeit wie auch die Spesen abdeckt.
Folgender Zusatzaufwand wird separat in Rechnung gestellt:
a) Leistungen für die Analyse und die Behebung von Störungen, die nicht durch gelieferte oder gewartete Komponenten verursacht werden;
b) Leistungen für die Behebung von Fehlfunktionen, die durch Dritteinwirkung oder höhere Gewalt entstanden sind;
c) Aufwand, der durch Software-/Viren-Angriffe verursacht wurde.
Der Kunde muss alle in seinem Bereich liegenden Voraussetzungen schaffen, dass Young Solutions AG die geschuldeten Leistungen erbringen kann. Er ist insbesondere für folgende Bereiche verantwortlich:
a) Gesamtverantwortung für den betriebswirtschaftlich erfolgreichen Einsatz der Leistungen,
b) Bezeichnung eines Ansprechpartners und der Projektleitung,
c) Ausbildung der Mitarbeitenden,
d) Störungs- und Fehlermeldungen,
e) Bereitstellung der zu verarbeitenden Daten,
f) Ausführung und Kontrolle der Datensicherung (nur bei „unmanaged Services“),
g) Bereitstellung von geeigneten Räumlichkeiten für die Installation inkl. Internet- und Telefonanschlüssen,
h) Einhaltung der von Young Solutions AG bzw. den Herstellern vorgegebenen Benutzungsvorschriften,
i) Unterstützung der Mitarbeitenden von Young Solutions AG,
j) Definition und Programmierung der kundenseitig zu realisierenden Schnittstellen,
k) Bereitstellung, Betrieb und Unterhalt der kundenseitig zu beschaffenden Komponenten,
l) Koordination und Sicherstellung der Leistungserbringung durch Drittunternehmen,
m) Prüfung der Leistungen unmittelbar nach der Übergabe und sofortige Mängelrüge,
n) Beschaffung von Verbrauchsmaterial wie Toner, Papier und Wechseldatenträgern sowie Ersatz von Verschleissteilen.
Sämtliche Rechte an den durch Young Solutions AG oder deren Subakkordanten erstellten Leistungen bleiben im Eigentum der Young Solutions AG. Der Kunde erhält ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht.
Die Gewährleistung bei eigenmächtiger Nachbesserung, technischen Manipulationen und/oder Erweiterungen durch den Kunden oder durch Dritte ist ausgeschlossen.
Soweit gesetzlich zulässig, schliesst die Young Solutions AG jede Haftung für direkte und indirekte Schäden für sich selbst und für die von der Young Solutions AG zur Vertragserfüllung eingesetzten Personen und Subakkordanten aus.
Der Kunde kann Gegenforderungen mit Forderungen der Young Solutions AG nur dann verrechnen, wenn diese von Young Solutions AG schriftlich anerkannt wurden.
Das Eigentum an den verkauften Hardwareprodukten geht erst dann auf den Kunden über, wenn diese vollständig bezahlt sind. Young Solutions AG ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt ins öffentliche Register eintragen zu lassen.
Die Erteilung einer Nutzungslizenz erfolgt unter dem Vorbehalt der vollständigen Bezahlung der Lizenzgebühren. Unterlässt der Kunde die Bezahlung der Lizenzgebühren, ist er verpflichtet, sämtliche Kopien der Software zu löschen sowie Datenträger und Dokumentationen an Young Solutions AG zurückzugeben.?
Die Parteien werben sich gegenseitig keine Mitarbeiter oder Auftragnehmer ab. Diese Verpflichtung gilt während der Dauer der vertraglichen Verpflichtungen zwischen dem Kunden und Young Solutions AG sowie während eines Jahres darüber hinaus.
Vertragsänderungen, Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen und von beiden Vertragsparteien rechtsgültig unterzeichnet sind.
a) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Young Solutions AG die IP-Adressen grundsätzlich dynamisch vergibt. Öffentliche, dem Kunden zugewiesene IP-Adressen bleiben Eigentum der Young Solutions AG.
b) Der Kunde verpflichtet sich, die Dienstleistungen der Young Solutions AG nicht für die Verbreitung respektive das Abrufen von Informationen mit widerrechtlichem oder unsittlichem Inhalt zu missbrauchen. Stellt die Young Solutions AG ein Fehlverhalten fest, so ist die Young Solutions AG berechtigt, den Anschluss unverzüglich und ohne vorhergehende Ankündigung zu sperren. Der Kunde wird schadenersatzpflichtig und hat keinen Anspruch auf Rückerstattung von bereits geleisteten Zahlungen.
c) Es liegt in der Verantwortung des Kunden, genutzte Dienstleistungen der Young Solutions AG vor unbefugtem Zugriff und Manipulation zu schützen. Der Kunde ist für entsprechende Schäden vollumfänglich haftbar.
d) Bei betriebsnotwendigen Messungen oder Netzumbauten ist die Young Solutions AG berechtigt, die Leistungen wenn möglich mit vorgängiger Anzeige ohne Rückerstattung von bereits geleisteten Zahlungen zu unterbrechen.
e) Die Hoheit der Nutzungsdaten liegt beim Kunden. Diese werden nach Ablauf des Vertragsverhältnisses in geeigneter Form übergeben. Die Weitergabe / -verwendung der Daten erfolgt nicht ohne schriftliche Zustimmung des Kunden.
Anwendbar ist schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Zürich.