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Bereits in wenigen Monaten, am 25. Mai 2018 tritt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Als eine Konsequenz wird damit für viele Schweizer Unternehmen, die kein Domizil in der EU haben, die Bestellung eines EU-Datenschutzbeauftraten Pflicht. Denn nicht in der EU niedergelassene Unternehmen müssen, wenn ihre Datenverarbeitung im Zusammenhang damit steht, d.h. a) betroffenen Personen…